Fünf Jahre nachdem der Diesel-Skandal bekannt wurde, hat der Europäische Gerichtshof die Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Die Entscheidung betrifft vor allem ältere Diesel-Fahrzeuge und könnte die Rechte von Besitzern deutlich stärken.
Am Donnerstag den 17.12.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das lang erwartete Urteil verkündet und die Verwendung sogenannter Abschalteinrichtungen verboten. Mit dieser Software werden die Abgaswerte beim Zulassungstest gezielt beeinflusst und geschönt. Laut einer Meldung des Gerichts, darf ein Hersteller keine Abschalteinrichtung einbauen, die beim Zulassungsverfahren „systematisch die Leistung des Systems“ zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert.
Auch den Einwand der Automobilhersteller, das durch den Einsatz der Software der Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors vermindert werden, räumten die Richter aus. Das EuGH folgt so den Empfehlungen der Generalanwältin Eleanor Sharpston von Ende April 2020, die die Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit Diesel-Motor für grundsätzlich nicht zulässig erachtet.
Seit 2017 gibt es für Neufahrzeuge ein ausgereiftes Testverfahren, welches WLTP-Verfahren genannt wird. Daher betrifft diese Entscheidung vorrangig das Zulassungsverfahren für ältere Fahrzeuge mit Diesel-Motoren. Vermutlich müssen diese Fahrzeuge nachgerüstet werden, um den festgestellten Verstoß gegen die EU-Verordnung aus der Welt zu schaffen. Ob ein Software-Update ausreichen wird um das Problem zu lösen, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch fraglich.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unteranderem hier:
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/abgas-software-illegal-101.html